Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich bei uns individuell beraten lassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert hier über das Thema.
Bei der Gemeinde Senden können Sie sich an dieses Team wenden:
Bitte beachten: Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter richtet sich nach Ihrem Nachnamen.
- Claudia Hartmann (A-E inkl. BTHG)
- Heike Kampert (F-I inkl. BTHG)
- Christian Tegethoff (J-Z inkl. BTHG)
Sie können die Leistungen "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" auch online beantragen: Online Antrag