Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Senden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde Senden vollzogen. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder sonstige Anlagen Bestandteile einer Rechtsvorschrift oder einer anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer bestimmten Stelle der Gemeinde zur Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde sind auch hier auf der Homepage einzusehen.