Akteneinsicht kann nur der/die Grundstückseigentümer/in nehmen. Es besteht die Möglichkeit mittels Vollmacht dieses Recht auf eine andere Person zu übertragen. Sind mehreren Personen Eigentümer/innen, z. B. bei einer Erbengemeinschaft, muss jede/r Eigentümer/in einer Akteneinsicht schriftlich zustimmen. In diesen Fällen nutzen Sie bitte entsprechend mehrere Vollmachten, d. h. eine Vollmacht je Eigentümer/in. Bitte benutzen Sie unseren Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht.

Gebühren für Auszüge

Für Kopien und Scans aus einer Bauakte fallen Gebühren an. Eine Übersicht dieser Gebühren finden Sie im Download-Bereich.