Bei Bauvorhaben jeglicher Art ist es zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Durch den Fachbereich III - Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung wird zunächst eine Luftbildauswertung bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) beantragt.

Da die Luftbildauswertungen je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen. 

Bei einem Verdacht auf Kampfmittel im Untergrund sind weitere Maßnahmen erforderlich.

Rechtsgrundlagen