Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Gemeinde Senden bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falsch parkende Personen erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung (Verwarngeld). Umgangssprachlich werden die Verwarnungen auch als "Knöllchen" bezeichnet. Wer also gegen die Parkregeln verstößt, findet in der Regel eine Verwarnung (Knöllchen) an seinem Kraftfahrzeug vor. Der Grund der Verwarnung wird in Kurzform beschrieben.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei der genannten Kontaktperson.