Schankerlaubnis
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschankt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die Schankerlaubnis?
Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, den unten angegebenen Formularassistenten auszufüllen und mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung online einzureichen.