Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Unternehmer eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Der Gewerbeertrag bildet die Besteuerungsgrundlage.                            

Dabei ermittelt das zuständige Finanzamt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde übermittelt.

Die Gemeinde ermittelt die Zahllast durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Senden.

Der Hebesatz wird vom Rat der Gemeinde Senden beschlossen.

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August sowie 15.November eines Jahres zu leisten. Die Vorauszahlungen sowie die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.