Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge erhoben.

Beitragszeitraum für die Inanspruchnahme des Angebots in einer Kindertageseinrichtung ist das Kindergartenjahr; dieses entspricht dem Schuljahr. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.

Die Beitragspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung. Sie wird durch die Schließungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder nicht berührt.

Wie hoch sind die Elternbeiträge? Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Kreises Coesfeld.

Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Senden finden Sie hier.

Ihre Einkommenserklärung können Sie jetzt online abgeben. Alternativ können Sie das Formular im Downloadbereich nutzen und samt Anlagen senden an:

elternbeitraege@senden-westfalen.de