Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) an einkommensschwache Personen geleistet.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab.

Da sich die Leistung von Wohngeld an der jeweiligen Gesamtsituation der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder orientiert, können Sie sich gerne telefonisch vorab bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen informieren und beraten lassen.

Unsere Zuständigkeiten nach Anfangsbuchstaben des Nachnamen:

Birgit Schuster: A-L

Svenja Hähnel: M-R

Kathrin Heckmann: S-Z

Informationen und Anträge

Das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat hier umfassende Informationen zum Wohngeld zusammengestellt. 

  • Hier geht es zum Wohngeldrechner
  • Über den Wohngeldrechner haben sie die Möglichkeit auch online einen Antrag auf Wohngeld bei uns zu stellen.