Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanverfahren
Es besteht die Möglichkeit, zu jedem Bauleitplanverfahren im Rahmen der entsprechenden Frist, u. a. hier Stellungnahmen abzugeben.
Die abgegebenen Stellungnahmen werden im Bauleitplanverfahren berücksichtigt sowie abgewogen und können in das Ergebnis der Planung einfließen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden ausschließlich anonymisiert veröffentlicht.
Für weitere Informationen zu aktuellen Bauleitplanverfahren klicken Sie bitte hier.