Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für offene Ganztagsschulen werden Elternbeiträge erhoben.

Beitragszeitraum für die Inanspruchnahme des Angebots einer offenen Ganztagsschule ist Schuljahr. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.

Die Beitragspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung. Sie wird durch die Schließungszeiten der offenen Ganztagsschulen nicht berührt.

Wie hoch sind die Beiträge? Die Höhe der Elternbeiträge nach Satzung der Gemeinde Senden finden Sie unter "Dokumente".

Ihre Einkommenserklärung zur Berechung der Beiträge können Sie jetzt online abgeben. Alternativ können Sie das Formular unter "Dokumente" nutzen und samt Anlagen senden an:

elternbeitraege@senden-westfalen.de

Informationen zu den einzelnen Offenen Ganztagsschulen finden Sie hier.