In den Personenstandsregistern des Standesamtes werden wichtige Informationen zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen dokumentiert und archiviert. Um eine Auskunft aus einem Personenstandsregister zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. In diesem Antrag sollten der Forschungszweck sowie die genauen Angaben zur gesuchten Person genannt werden. Das Standesamt prüft im Anschluss Ihre Anfrage und stellt die Einträge zur Verfügung, sofern hierdurch keine Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung von Kopien oder beglaubigten Abschriften kostenpflichtig ist.