Das Bürgergeld und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Umfasst werden neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.

Da sich die Leistung an der jeweiligen Situation einer Person orientiert, sollte sich jeder Antragsteller informieren und sich individuell beraten lassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales(BMAS) bietet hier weitere ausführliche Informationen.

Ansprechpartner für die Erstberatung

Diese Ansprechpartner sind für Sie da. Bitte beachten Sie, dass sich die Zuständigkeit nach ihrem Nachnamen richtet.

Alexander Matthesius: Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben von A - Bd

Stefan Heermann: Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben von Be - L

Steffen Rohlmann: Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben von M - Z

 

Einen digitalten Antrag auf Bürgergeld können Sie hier stellen:

Antrag auf Bürgergeld

 

Erhalten Sie bereits Bürgergeld oder haben bereits einen Bürgergeldantrag gestellt und wollen eine Änderung mitteilen oder eine weitere Leistung beantragen, können Sie dieses digital einfach und schnell über das Kontaktformular machen.