Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Dadurch können die Kinder und Jugendlichen an Bildungsangeboten in Schule und Freizeit sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich teilnehmen. Dies umfasst beispielsweise Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht oder Mitgliedsbeiträge.

 Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren (Teilhabe: 18 Jahren) können Leistungen aus diesem Paket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:

  • SGB-II-Leistungen (Bürgergeld)
  • SGB-XII-Leistungen (Sozialhilfe)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Folgende Unterlagen werden benötigt um BuT- Leistungen in Anspruch nehmen zu können:

Allgemein

  • SGBII/SGBXII-Bescheid
  • Wohngeldbescheid
  • Kinderzuschlagbescheid
  • Bankverbindung
  • Telefonnummer

Klassenfahrten/Schulausflüge

  • Bescheinigung der Schule über die Zusammensetzung der Kosten (Formular hier erhältlich)

Ausstattung mit Schulbedarf

  • Zahlung erfolgt automatisch für Kinder im schulpflichtigen Alter
  • ab dem 15 Lebensjahr wird eine Schulbescheinigung benötigt

Schülerbeförderung

  • Nachweise über die Notwendigkeit
  • Schulbescheinigung
  • Kosten/Tarife
  • Ticket

Lernförderung

  • Elternerklärung (Formulare hier erhältlich)
  • Bescheinigung der Schule (Formular hier erhältlich)
  • Kostenvoranschlag von einem Institut oder einer Person, welche die Nachhilfe durchführen soll
  • Bei Privatpersonen ist ein Nachweis über die Eignung erfolderlich

Mittagesssen

  • Name des Kindergartens / der Schule oder des Caterers

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

(Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä)

  • Mitgliedsbescheinigung
  • Bescheinigung über die Kosten / Gebührenbescheid/ Kontoauszug