An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Wer umzieht, muss ich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Das geht nun auch online.
Nutzen Sie den Onlinedienst!
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Hierzu brauchen Sie:
- die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte
- ein BundID-Konto: https://id.bund.de/de
- die Ausweis App: https://www.ausweisapp.bund.de
Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der Ausweis App können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach der erfolgreichen Prüfung der Daten durch unser Bürgerbüro steht Ihnen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Onlinedienst und die Ausweis App vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gffls. einen Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigentständig aufgebracht.
Unser Team des Bürgerbüros steht Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.
Für die An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes wird zwingend die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Diese finden Sie rechts im Bereich "Dokumente".
Wenn Sie innerhalb des Kreises Coesfeld umziehen, können Sie Ihre KFZ-Scheine mitbringen, dann meldet das Bürgerbüro die Fahrzeuge um.
Hinweise im Hinblick auf die Kommunalwahl am 14.09.2025
Zeitraum: 04.08.2025 bis 29.08.2025
1. Zuzug von außerhalb der Gemeinde Senden:
Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt im neuen Wahlbezirk*
2. Umzug innerhalb der Gemeinde Senden:
Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt im neuen Wahlbezirk*
3. Wegzug aus der Gemeinde Senden:
Sie werden im Wählerverzeichnis der Gemeinde Senden gestrichen*; sofern Sie innerhalb von Nordrhein-Westfalen umziehen, haben Sie ggfls. ein Wahlrecht am Zuzugsort
Zeitraum: 30.08.2025 bis 13.09.2025
1. Zuzug von innerhalb des Kreises Coesfeld:
Sie haben nur das Wahlrecht für die Kreiswahlen (Kreistag und Landrat)*
2. Zuzug von außerhalb des Kreises Coesfeld:
Sie haben kein Wahlrecht*
3. Umzug innerhalb der Gemeinde Senden:
Ihr Wahlrecht im bisherigen Wahlbezirk bleibt bestehen
4. Wegzug innerhalb des Kreises Coesfeld:
Sie werden im Wählerverzeichnis gestrichen*; sofern Sie innerhalb von Nordrhein-Westfalen umziehen, haben Sie ggfls. ein Wahlrecht für die Kreiswahlen am Zuzugsort
5. Wegzug außerhalb des Kreises Coesfeld:
Sie haben kein Wahlrecht*
*Bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind ungültig!!!
Die o.g. Möglichkeiten gelten für Deutsche und EU-Ausländer, die am 14.09.2025 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Informationen können Sie beim Wahlamt der Gemeinde Senden, Frau Horstmann, Rathausnebengebäude Anton-Aulke-Ring 62, Zimmer 804, Tel. 02597/699‑804 oder wahlen@senden-westfalen.de erhalten.