Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten in folgenden Fällen widersprechen (Übermittlungssperren):
- Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft wie Ihr Ehegatte oder Ihre Familienangehörigen angehören
- Datenübermittlung im Falle eines Alters- oder Ehejubiläums an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
- Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- Datenübermittlung an Adressbuchverlage
- Datenübermittlung an des Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Den Widerspruch können Sie zu jedem Zeitpunkt erklären, aber auch jederzeit und ebenfalls ohne Angabe von Gründen aufheben bzw. zurückziehen.
Den Antrag auf Übermittlungssperre können Sie auch online stellen:
Hier gehts zum Online-Antrag.