An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Unser Team des Bürgerbüros steht Ihnen bei Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.
Die Formulare finden Sie rechts im Bereich "Dokumente".
Wichtige Info in Bezug auf die Bundestagwahl am 23.02.2025:
Bei einem Zuzug innerhalb Deutschlands zwischen dem 13.01.2025 und dem 02.02.2025 ist zur Eintragung im Wählerverzeichnis ein Antrag beim Wahlamt Senden zu stellen. Ansonsten bleibt Ihr Wahlrecht in Ihrer Fortzugsgemeinde bestehen. Es besteht zudem die Möglichkeit der Briefwahl in der Fortzugsgemeinde. Für die Möglichkeit der Wahl in der Gemeinde Senden ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zwingend erforderlich. Diese Regelung gilt auch für den Zuzug aus dem Ausland.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Senden nach dem 13.01.2025 bleiben Sie in Ihrem bisherigen Bezirk im Wählverzeichnis eingetragen. Sie können demnach in Ihrem alten Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Die o.g. Möglichkeiten gelten für Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Informationen und Anträge können Sie beim Wahlamt der Gemeinde Senden, Frau Horstmann, Rathausnebengebäude Anton-Aulke-Ring 62, Zimmer 804, Tel.02597/699‑804 oder wahlen@senden-westfalen.de erhalten.
Für die An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes wird zwingend die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Wenn Sie innerhalb des Kreises Coesfeld umziehen, können Sie Ihre KFZ-Scheine mitbringen, dann meldet das Bürgerbüro die Fahrzeuge um.