Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag und richtet sich nach der angemessenen Wohnungsgröße und der Höhe des anrechenbaren Einkommens. Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins kann im Bürgerbüro abgeholt werden. Gerne leitet das Bürgerbüro den Antrag weiter an den Kreis Coesfeld zur weiteren Bearbeitung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier beim Kreis Coesfeld.