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Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und die Fischereiabgabe bezahlt haben. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden. 

Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend. Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein eingeführt. Bitte beachten Sie für das Sendener Gebiet folgende Regelungen:

  • Neues Verfahren ab Juli 2026: Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 erfolgreich ablegt, kann den Antrag vollständig digital über das zentrale Serviceportal.nrw stellen. Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich.
  • Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit. Sie müssen also nicht vor Ablauf Ihres aktuellen Scheins tätig werden.
  • Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig in einem Bürgerbüro vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.
  • Wegfall des Jugendfischereischeins: Ab dem 1. Juli 2026 wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche (10 bis 15 Jahre) dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein ohne eigenes Dokument mitangeln.

Detaillierte Informationen zur Reform finden Sie in der offiziellen Mitteilung der Landesregierung.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Prüfung nach dem 1. Juli 2026 abgelegt haben, beantragen Sie Ihren Fischereischein online über die Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Wenn Sie

  • nach dem 1. Januar 2020 bereits einen Fischereischein bei der Gemeinde Senden erhalten haben oder
  • zwischen dem 1. Januar 1973 und Ende 2025 Ihre Prüfung erfolgreich bei der Gemeinde Senden abgelegt haben,

können Sie den digitalen Fischereischein ohne eine persönliche Vorsprache online oder vor Ort im Bürgerbüro beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Für einen Fischereischein benötigen Sie

    • Ihr Fischerprüfungszeugnis oder einen anderen Berechtigungsnachweis
    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder Ähnliches)

Fristen

Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Gebühren ab dem 3. Juli 2026:

Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit: 30 Euro (diese Gebühr wird auch bei Ersatzausstellung erhoben)
Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr: 22 Euro 
Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre: 50 Euro 
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein): 32 Euro