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Die Sporthallen der Gemeinde Senden stehen vorrangig dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Die Nutzung durch Sendener (Sport)vereine erfolgt in der Regel unentgeltlich und ausschließlich zu nicht gewerblichen Zwecken. Ein Anspruch auf Nutzung durch Dritte besteht nicht.

Die Vergabe der Hallenzeiten erfolgt durch die Gemeinde Senden im Rahmen von Belegungsplänen und individuellen Nutzungsvereinbarungen. Vorrang haben dabei schulische Nutzungen sowie der organisierte Sportbetrieb der örtlichen Vereine. Weitere Nutzungen können im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.

Sonderregelung Steverhalle
Die Steverhalle kann darüber hinaus auch für private oder betriebliche Veranstaltungen gegen Entgelt angemietet werden. Dies gilt insbesondere für runde Geburtstage ab dem 50. Geburtstag, Hochzeiten und Dienstjubiläen ab 25 Jahren. Anmietungen sind sowohl durch Sendener Bürgerinnen und Bürger als auch durch Unternehmen möglich.

Antragstellung
Die Nutzung der Sendener Sporthallen (einschließlich Foyerbereiche) wird online beantragt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der genannten Grundsätze.